← Zurück zur StartseiteAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Onyx Soul Tattoostudio Kijko
1. Geltungsbereich & Mindestalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Terminvereinbarungen und Verträge zwischen Onyx Soul Tattoostudio Kijko (Inhaberin: Lilien Desiree Kijko) und ihren Kundinnen und Kunden.
- Mindestalter: Grundsätzlich werden Tattoos ab einem Mindestalter von 18 Jahren gestochen.
- Jugendliche ab 16 Jahren: Ein Stechen ab 16 Jahren ist ausschliesslich mit schriftlicher Einverständniserklärung sowie in persönlicher Begleitung mindestens eines erziehungsberechtigten Elternteils (unter Vorlage gültiger amtlicher Lichtbildausweise beider Parteien) möglich. Sichtbare Stellen (wie Hände, Hals oder Gesicht) werden bei Minderjährigen grundsätzlich nicht gestochen. Details hierzu sind im FAQ geregelt.
2. Terminvereinbarung & Anzahlung
Ein Termin wird erst nach Eingang einer Anzahlung verbindlich reserviert. Die Anzahlung deckt den Vorbereitungs- und Zeichenaufwand ab, sichert den festen Zeitslot und wird am Stechtag zu 100 % mit dem Endpreis verrechnet. Die Höhe richtet sich gestaffelt nach dem Projektumfang:
- Tattoos bis 200 CHF: 50 CHF Anzahlung
- Tattoos von 200 bis 500 CHF: 100 CHF Anzahlung
- Tattoos von 500 bis 800 CHF: 200 CHF Anzahlung
- Grossprojekte & Tagessitzungen (ab 800 CHF): 30 % des Gesamtpreises
Die Anzahlung kann per TWINT, Banküberweisung oder nach Absprache bar im Studio geleistet werden.
3. Absagen, Verschiebungen & Ausfallentschädigung
- Fristgerechte Verschiebung: Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben werden; die Anzahlung bleibt für den neuen Ersatztermin vollständig bestehen.
- Kurzfristige Absage / Nichterscheinen: Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder unentschuldigtem Nichterscheinen verfällt die Anzahlung vollumfänglich als pauschale Ausfallentschädigung für den freigehaltenen Arbeitsblock. Für einen neuen Termin wird eine erneute Anzahlung fällig.
4. Urheberrecht & Entwürfe
Alle von Onyx Soul Tattoostudio Kijko erstellten Zeichnungen, Skizzen und Entwürfe bleiben geistiges Eigentum der Künstlerin und sind urheberrechtlich geschützt.
- Bei Projektabbruch durch den Kunden verfällt die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung für den Entwurf.
- Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder das Stechenlassen der Entwürfe durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt und zieht rechtliche Schritte nach sich.
5. Preise & Bezahlung vor Ort
Der verbleibende Restbetrag ist unmittelbar nach Abschluss der Sitzung vor Ort fällig. Akzeptiert werden TWINT, Kartenzahlung sowie Barzahlung (bei Barzahlung bitte möglichst passend mitbringen). Bei Grossprojekten können individuelle Etappenzahlungen pro Sitzung vereinbart werden.
6. Gesundheit, Hygiene & Motiv-Ausschluss
Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Stechen wahrheitsgemässe Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Allergien, Infektionskrankheiten, Einnahme von Blutverdünnern) zu machen.
- Ausschluss gesundheitlicher Art: Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder blutverdünnenden Medikamenten sowie Schwangere oder Stillende werden nicht tätowiert. In diesem Fall verfällt die Anzahlung.
- Verbotene Motive & Werte: Ich steche ausnahmslos keine rassistischen, extremistischen, diskriminierenden, politisch radikalen, verfassungsfeindlichen oder behörden-/polizeifeindlichen Motive (wie z. B. ACAB o. Ä.). Solche Anfragen werden konsequent ignoriert oder abgelehnt. Sollte ein solches Motiv erst am Stechtag verlangt werden, wird die Sitzung sofort abgebrochen und die Anzahlung verfällt vollständig.
- Begleitpersonen & Tiere: Begleitpersonen, Kinder und Tiere sind im Loungebereich willkommen, haben jedoch aus hygienischen Gründen keinen Zutritt zum sterilen Behandlungsbereich (Ausnahme: eine feste Vertrauensperson nach Absprache).
7. Nachsorge & Nachstechen
Die richtige Nachpflege liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Eine ausführliche Pflegeanleitung wird vor Ort erklärt und mitgegeben.
- Kostenloses Nachstechen: Kleinere Korrekturen nach vollständiger Abheilung sind innerhalb von 8 Wochen (2 Monaten) kostenlos inklusive.
- Ausschluss: Bei Schäden durch nachweisliche Missachtung der Pflegeanweisungen (z. B. Sonnenbaden, Schwimmen/Sauna, eigenmächtiges tagelanges Belassen der Schutzfolie, Aufkratzen) ist ein Nachstechen kostenpflichtig. Bei massiver Vernarbung durch extreme Nachlässigkeit kann eine Nachbesserung gänzlich abgelehnt werden.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Solothurn.